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   VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248   

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VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248 (https://dejure.org/2019,9779)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.2019 - 8 ZB 19.248 (https://dejure.org/2019,9779)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 2019 - 8 ZB 19.248 (https://dejure.org/2019,9779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Erfolglose Anhörungsrüge im Berufungszulassungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; VwGO § 152a
    Überprüfung einer Anhörungsrüge im Berufungszulassungsverfahren

  • rechtsportal.de

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; VwGO § 152a
    Anhörungsrüge im Berufungszulassungsverfahren; Zulassungsvorbringen der Beigeladenen ohne eigenen Zulassungsantrag; Erläuterung und Vertiefung fristgemäßen Zulassungsvorbringens (verneint); Berufungszulassung; Anhörungsrüge; Beigeladene; Zulassungsvorbringen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2102

    Für eine Übertragung der prozessualen Privilegierung des Vertreters des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248
    Aufgrund der strikten gesetzlichen Vorgaben des Berufungszulassungsrechts war die Beigeladene deshalb nicht in der Lage, Zulassungsgründe bzw. materielle Aspekte, hinsichtlich derer die rechtsmittelführende Klägerin ihre Darlegungsanforderungen nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht fristgerecht erfüllt hat, in das Zulassungsverfahren einzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2013 - 10 ZB 12.2102 - NVwZ-RR 2013, 438 = juris Rn. 15; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 53; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 133).

    Zulassungsvorbringen, für das die Hürde der Mindestvoraussetzungen zur Darlegung durch den Rechtsmittelführer nicht überwunden ist, kann nach Ablauf der Frist nicht erläutert oder vertieft werden (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2013 - 10 ZB 12.2102 - NVwZ-RR 2013, 438 = juris Rn. 15; B.v. 12.2.2015 - 15 ZB 13.1578 - juris Rn. 20).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248
    Das Verlangen eines Mindestmaßes an Substanziierung begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, solange die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie von einem durchschnittlichen, nicht auf das einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104 = juris Rn. 88; B.v. 8.3.2001 - 1 BvR 1653/99 - NVwZ 2001, 552 = juris Rn. 19; vgl. auch Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 59).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248
    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 91 Abs. 1 BV) verpflichtet das Gericht, seine Entscheidung nur auf Tatsachen oder Beweisergebnisse zu stützen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), sowie ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 = juris Rn. 45; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3; vgl. auch Remmert in Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Stand August 2018, Art. 103 Rn. 98).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248
    Die Klägerin hat den Zulassungsgrund nach § 124a Abs. 2 Nr. 2 VwGO weder ausdrücklich noch der Sache nach geltend gemacht; ihrer Zulassungsbegründung vom 30. Oktober 2018 kann eine darauf gerichtete Begründung auch durch sachgerechte Auslegung (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 25; B.v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 - BayVBl 2011, 338 = juris Rn. 13) nicht entnommen werden.
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248
    Die Klägerin hat den Zulassungsgrund nach § 124a Abs. 2 Nr. 2 VwGO weder ausdrücklich noch der Sache nach geltend gemacht; ihrer Zulassungsbegründung vom 30. Oktober 2018 kann eine darauf gerichtete Begründung auch durch sachgerechte Auslegung (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 25; B.v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 - BayVBl 2011, 338 = juris Rn. 13) nicht entnommen werden.
  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248
    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 91 Abs. 1 BV) verpflichtet das Gericht, seine Entscheidung nur auf Tatsachen oder Beweisergebnisse zu stützen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), sowie ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 = juris Rn. 45; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3; vgl. auch Remmert in Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Stand August 2018, Art. 103 Rn. 98).
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248
    Das Verlangen eines Mindestmaßes an Substanziierung begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, solange die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie von einem durchschnittlichen, nicht auf das einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104 = juris Rn. 88; B.v. 8.3.2001 - 1 BvR 1653/99 - NVwZ 2001, 552 = juris Rn. 19; vgl. auch Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 59).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248
    2.2.3 Soweit sich die Beigeladene darauf beruft, eine Detailkritik an den Gründen der angefochtene Entscheidung sei nicht erforderlich, verkennt sie, dass das Bundesverwaltungsgericht in der von ihr zitierten Entscheidung vom 16. Februar 2012 (Az. 9 B 71.11 - NVwZ 2012, 1490 zu § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO) ebenfalls verlangt, dass der Rechtsmittelführer konkret erläutert, weshalb er abweichender Auffassung ist bzw. deutlich macht, dass er eine bereits vorher konkret erläuterte abweichende Auffassung weiterhin als tragfähig erachtet (vgl. dort Rn. 3).
  • BVerwG, 17.06.2011 - 8 C 3.11

    Kein Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO bei Nichtberücksichtigung des zur Kenntnis

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248
    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 91 Abs. 1 BV) verpflichtet das Gericht, seine Entscheidung nur auf Tatsachen oder Beweisergebnisse zu stützen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), sowie ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 = juris Rn. 45; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3; vgl. auch Remmert in Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Stand August 2018, Art. 103 Rn. 98).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1997 - 12 A 2047/97

    Darlegung ernstlicher Zweifel; Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248
    Der bloße gegenteilige Vortrag zu den Urteilserwägungen ohne inhaltliche, argumentative Auseinandersetzung genügt dem Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht (vgl. BayVGH, B.v. 11.7.2018 - 5 ZB 17.1587 - juris Rn. 14; OVG NW, B.v. 9.7.1997 - 12 A 2047/97 - NVwZ 1998, 193 = juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 09.01.2019 - 8 ZB 18.2119

    Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebieten

  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 15 ZB 13.1578

    Berufungszulassung (abgelehnt), abgrabungsrechtlicher Vorbescheid, Wirksamkeit

  • VGH Bayern, 11.07.2018 - 5 ZB 17.1587

    Die EPO unterliegt im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit nicht der deutschen

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2008 - 5 LA 270/05

    Rechtmäßigkeit eines Aktuellen Leistungsnachweises hinsichtlich einer Beurteilung

  • VGH Bayern, 14.06.2012 - 8 ZB 11.2366

    Berufungszulassung (abgelehnt); allgemeiner Abwehranspruch wegen unzumutbarer

  • VGH Bayern, 09.10.2018 - 15 ZB 18.1907

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Darlegung eines Zulassungsgrunds

  • VGH Bayern, 13.01.2012 - 14 ZB 11.1256

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Der bloße gegenteilige Vortrag zu den Urteilserwägungen ohne hinreichende inhaltliche, argumentative Auseinandersetzung genügt dem Darlegungsgebot nicht (vgl. ausführlich die mit der vorliegenden Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch z.B: BayVGH; B.v. 18.3.2019 - 8 ZB 19.248 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Das Verlangen eines Mindestmaßes an Substantiierung begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, solange (was hier nicht ersichtlich ist) die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie von einem durchschnittlichen, nicht auf das einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. BVerfG, B.v. 8.3.2001 - 1 BvR 1653/99 - NVwZ 2001, 552 = juris Rn. 19; B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104 = juris Rn. 88; BayVGH, B.v. 18.3.2019 a.a.O.).

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